ALL GLORY TO YESHUA
WIR EHREN YESHUA, TEILEN DAS GOSPEL UND STÄRKEN DIE CHURCH
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
GOSPEL RAP SUMMER JAM
Folgende Bestimmungen werden mit dem Kauf eines Tickets anerkannt:
Besetzungs- und Programmänderungen, Veranstaltungsverlegung /-absage, Sichtbehinderung:
Besetzungs- und Programmänderungen berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag, zur Rückgabe der Karten oder zur Minderung des Kaufpreises.
Sollte die bereits laufende Veranstaltung abgebrochen werden müssen, kann kein Ersatz gewährt werden.
Sichtbehinderungen aufgrund räumlicher Gegebenheiten an der Location sind nicht zu erwarten. Sollte es aufgrund persönlicher Gegebenheiten zur Sichtbehinderung kommen, berechtigt dies weder zur Minderung noch zum Schadensersatz oder Rücktritt vom Ticketkauf.
Bild- und/oder Tonaufnahmen:
Für den Fall, dass während einer Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen durch dazu berechtigte Personen gemacht werden, erklärt sich der Besucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass er evtl. in Bild und/oder Wort aufgenommen wird und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht und verwertet werden dürfen.
Der Besucher hat keinen Anspruch auf die Bild- und/oder Tonaufnahmen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung vom Veranstalter oder dessen beauftragten Personen fotografiert oder gefilmt werden und auf welchen er erkennbar ist.
Umweltschutz:
Sie verpflichten sich die Location und das Umfeld schonend zu behandeln und auf Sauberkeit zu achten. Müll kann auf unserer Veranstaltung stets in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgt werden. Den Anweisungen des vom Veranstalter eingesetzten Personals ist Folge zu leisten
Einlass:
6-13 Jahre: Konzertbesuch nur in Begleitung einer sorgeberechtigten/ erziehungsbeauftragten Person. Im Falle der erziehungsbeauftragten Person, nur mit “Muttizettel”.
14 - 16 Jahre: Konzertbesuch bis 22.00 Uhr ohne Erziehungsberechtigten möglich.
Einlass wird nur mit gültiger Eintrittskarte gewährt. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikflaschen auf das Gelände ist untersagt. Das Mitbringen von pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen sowie waffenähnlichen Gegenständen auf die Veranstaltung ist grundsätzlich untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis aus dem Veranstaltungsgelände. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises besteht in diesem Fall nicht.
Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen eine Leibesvisitation vorzunehmen. Das Recht, den Einlass (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten. Beim Betreten der Location wird die Eintrittskarte gegen ein Eintrittsbändchen eingetauscht, welches berechtigt, die Veranstaltung zu betreten sowie zu verlassen. Beim Verlust der Eintrittskarte oder des Eintrittbändchens wird kein Ersatz geleistet.
Sonstiges:
Der Veranstalter ist nicht für verloren gegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich.
Der Erwerb der Eintrittskarte zwecks Weiterverkaufs ist grundsätzlich untersagt.
Das Hausrecht bei Veranstaltungen liegt beim Veranstalter.
Bei Zuwiderhandlungen erlauben wir uns die zuwiderhandelnden Personen des Geländes zu verweisen.
Der Besuch der Veranstaltung erfolgt stets auf eigene Gefahr.
Jeder Besucher haftet für den von ihm verursachten Schaden.
Die Mitnahme von Tieren auf das Veranstaltungsgelände ist nicht gestattet.